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Verhaltenskodex
*Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die geschlechtsneutrale Differenzierung, z.B. Mitarbeiter/innen usw., verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.
Geschäftlicher Ethik- und Verhaltenskodex
der
Cooper-Standard Holdings Inc.
und
Cooper-Standard Automotive Inc. |
Einführung
Cooper-Standard Automotive strebt danach, in allen Geschäftsbereichen führend zu sein. Der Einsatz des Unternehmens für Exzellenz, also für hervorragende Leistung und Qualität, schließt ein, dass wir uns bei unseren geschäftlichen Handlungen hohen ethischen Idealen verpflichtet sehen. Das Unternehmen hat diesen „Geschäftlichen Ethik- und Verhaltenskodex“ verabschiedet, um bei der Beachtung und Behandlung ethischer Fragen Vorbild zu sein und um eine Unternehmenskultur zu schaffen, in der Integrität und Rechtschaffenheit einen besonderen Stellenwert einnehmen. Der Verhaltenskodex bezieht sich auf alle Ebenen des Unternehmens an allen Standorten. Wenn im Verhaltenskodex von "Mitarbeitern" und "Personen" die Rede ist, sind weltweit alle Mitarbeiter gemeint, einschließlich Direktoren, leitenden Angestellten, Teilzeit-Beschäftigten, vorübergehend Beschäftigten und Leiharbeitern. Die in diesem Verhaltenskodex dargelegten Standards und Verfahren sollen Fehlverhalten möglichst verhindern und Folgendes fördern und unterstützen: (i) Verhaltensweisen, die ehrlich und ethisch einwandfrei sind, auch hinsichtlich des Umgangs mit tatsächlichen oder offenbar vorhandenen Konflikten zwischen persönlichen und geschäftlichen Interessen, (ii) vollständige, faire, genaue, rechtzeitige und verständliche Offenlegung von Fakten und Zusammenhängen in Berichten und Dokumenten, die das Unternehmen an Behörden gibt oder veröffentlicht, (iii) die Einhaltung geltender Gesetze, Regeln und Bestimmungen, (iv) sofortige interne Meldung bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex, und (v) Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Verhaltenskodex.
Einhaltung von Gesetzen
Alle Mitarbeiter haben die Geschäfte des Unternehmens unter Einhaltung aller geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften zu führen. Wenngleich sich dieser Verhaltenskodex insbesondere auf ganz bestimmte Bereiche des geltenden Rechts bezieht , wird von den Mitarbeitern erwartet, dass sie bei ihrem Verhalten und ihrer Tätigkeit alle Gesetze einhalten, und sich an die Rechtsabteilung oder Personalabteilung ihres Standorts wenden, wenn es Zweifel gibt, ob Handlungen, die das Unternehmen betreffen, gesetzeskonform sind.
Regeln zur Führung der Geschäfte und Geschäftspraktiken
FINANZ- UND GESCHÄFTSUNTERLAGEN
Die Mitarbeiter, die bei der Erstellung von Finanzunterlagen des Unternehmens mitwirken, haben das gemäß der entsprechenden Buchführungsrichtlinien und Standards zu tun, damit die erstellten Unterlagen wesentlich, ordnungsgemäß und vollständig wiedergeben, welche Transaktionen das Unternehmen vorgenommen hat und in welcher finanziellen Verfassung es sich befindet. Nach den im Unternehmen geltenden Richtlinien ist es jedem Mitarbeiter verboten, wissentlich irreführende, unvollständige oder falsche Angaben im Rahmen einer Rechnungsprüfung oder jedweder anderer Prüfung/Bestandsaufnahme zu machen, die für eine Behörde oder Regulierungsstelle durchgeführt wird (z. B. die Securities and Exchange Commission), oder andere hierzu zu verleiten oder zu motivieren.
Die Unternehmensrichtlinien verbieten es auch jedem Mitarbeiter, Unternehmensunterlagen oder -dokumente zu fälschen oder zu verfälschen oder andere dazu zu verleiten. Auch ist es Mitarbeitern untersagt, Materialien und Informationen zu unterschlagen oder unberücksichtigt zu lassen, die notwendig sind, damit Angaben, die im Zusammenhang mit einer Rechnungsprüfung, Bestandsaufnahme oder Überprüfung der finanziellen Verfassung des Unternehmens gemacht werden, nicht irreführend sind. Es ist auch untersagt, andere dazu zu verleiten, in diesem Sinne Materialien oder Informationen zu unterschlagen oder unberücksichtigt zu lassen. Mitarbeitern ist es auch untersagt, Firmenkonten, Mittel oder Vermögenswerte verdeckt oder undokumentiert zu unterhalten oder entsprechende Einteilungen zu treffen. Dazu zählen insbesondere auch Positionen oder Einteilungen, die nicht in der Bilanz auftauchen und der Irreführung dienen sollen.
Die Vernichtung oder Fälschung von Dokumenten, die für die Aufdeckung von Gesetzesverstößen oder für eine behördliche Untersuchung relevant sein könnten, kann strafrechtliche Verfolgung wegen Strafvereitelung nach sich ziehen. Wenn ein Mitarbeiter Grund hat zu glauben, dass ein Gesetzesverstoß vorliegt oder dass eine staatliche Untersuchung wegen eines möglichen Gesetzes- oder Regelverstoßes anberaumt wird, muss er alle Unterlagen (einschließlich der Dateien, die auf dem Computer gespeichert sind), die für die Untersuchung der Angelegenheit relevant sind oder sein könnten, aufbewahren, unabhängig davon, ob die Untersuchung vom Unternehmen selbst oder von einer Behörde durchgeführt wird. Bestehen in diesem Zusammenhang Fragen hinsichtlich der Aufbewahrung oder der Vernichtung von Dokumenten, sind diese an die Rechtsabteilung des Unternehmens zu richten.
Alle Geschäftsbücher des Unternehmens, Rechnungen, Unterlagen, Konten, Mittel und Vermögenswerte und die entsprechenden Unterlagen müssen so erstellt, angelegt und gepflegt werden, dass die zu Grunde liegenden Transaktionen sowie die Disposition der Unternehmensgeschäfte ordnungsgemäß, genau und hinreichend detailliert dokumentiert werden.Es dürfen keine Eintragungen vorgenommen werden, die bewusst die tatsächliche Natur von geschäftlichen Transaktionen des Unternehmens verbergen oder verschleiern sollen.
EIGENTUM DES UNTERNEHMENS
Alle Mitarbeiter sind angehalten, die Vermögenswerte des Unternehmens zu schützen und dafür zu sorgen, dass sie effizient eingesetzt werden. Mitarbeitern ist es untersagt, sich Wirtschaftsgüter des Unternehmens anzueignen, diese zu entleihen oder wissentlich zu veruntreuen. Dazu zählt auch, dass Mitarbeiter unternehmensinterne oder vertrauliche Informationen des Unternehmens weder zum persönlichen Vorteil noch zum Vorteil anderer oder missbräuchlich oder für einen illegalen Zweck verwenden dürfen. Mitarbeitern ist es untersagt, Werte oder Wertgegenstände, die dem Unternehmen gehören, zu beseitigen, zu zerstören oder zu veräußern, es sei denn, das Unternehmen hat seine Einwilligung dazu gegeben.
BETRUG UND DIEBSTAHL
Die Richtlinien des Unternehmens verbieten betrügerisches und unaufrichtiges Verhalten und implementieren die einzuhaltenden Abläufe und Verfahren, die sicherstellen, dass Betrug und Diebstahl, die das Unternehmen betreffen, sofort untersucht, gemeldet und, sofern angebracht, strafrechtlich verfolgt werden. Zu betrügerischem und unaufrichtigem Verhalten zählen auch Handlungen, die von einem Mitarbeiter ausgeführt werden und dazu führen, dass Lieferanten oder Kunden geschädigt werden, aber auch Handlungen zum Nachteil des Unternehmens.
Mitarbeiter, die den Verdacht haben, dass im Zusammenhang mit dem Unternehmen betrügerisches und unaufrichtiges Verhalten oder Diebstahl vorgekommen sein könnte, müssen dies gemäß den Unternehmensrichtlinien im Abschnitt "Verstöße gegen den Verhaltenskodex melden; Diskretion" beschrieben sofort melden. Mitarbeitern oder Vertretern des Unternehmens ist es untersagt, im Namen des Unternehmens Strafanzeige zu erstatten, es sei denn, es liegt eine schriftliche Zustimmung seitens der Rechtsabteilung vor
VERTRAULICHE INFORMATIONEN
Es liegt in der Verantwortung aller Mitarbeiter, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen des Unternehmens zu schützen. Dazu zählen Informationen des Unternehmens in Bezug auf seine Strategien oder Pläne, die finanzielle Lage, Technologie, Verfahren, Systeme, Produkte, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Wettbewerber, Marketing- oder Verkaufsaktivitäten, Preisgestaltung, in Aussicht stehende Akquisitionen oder Veräußerungen oder Informationen zu anderen geschäftlichen Angelegenheiten ("Vertrauliche Informationen”). Mitarbeiter dürfen solche vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergeben und unternehmensintern nur für den vorgesehenen Zweck verwenden, für den sie diese vertraulichen Informationen kennen müssen. Wenn ein Mitarbeiter glaubt, dass es angemessen oder gesetzlich erforderlich ist, vertrauliche Informationen außerhalb des Unternehmens offen zu legen oder zu verwenden, muss er sich zuvor an die Rechtsabteilung oder die Personalabteilung an seinem Standort wenden, bevor eine solche Offenlegung oder Verwendung von vertraulichen Informationen geschieht, damit gegebenenfalls angemessene Schutzmaßnahmen in Betracht gezogen werden können. Falls das Unternehmen ein Geheimhaltungsabkommen mit einer dritten Partei zu vertraulichen. Informationen abgeschlossen hat, welche diese dritte Partei dem Unternehmen offen legen soll, müssen alle Mitarbeiter, die Kenntnis von diesen vertraulichen Informationen erhalten, die Bestimmungen dieses Abkommens einhalten. Diese Verpflichtungen bestehen für alle Mitarbeiter während der gesamten Zeit, in der sie beim Unternehmen beschäftig sind, und gelten auch darüber hinaus unbefristet weiter.
Interessenkonflikte
ALLGEMEINE RICHTLINIE
Ein "Interessenkonflikt" liegt dann vor, wenn die privaten Interessen einer Person auf irgendeine Weise mit den Interessen des Unternehmens im Widerspruch stehen - oder es den Anschein hat, dass sie im Widerspruch stehen. Eine Konfliktsituation kann immer dann entstehen, wenn ein Mitarbeiter Handlungen vornimmt oder Interessen verfolgt, die es ihm erschweren, seine Arbeit objektiv und wirksam für das Unternehmen auszuführen. Interessenkonflikte entstehen auch dann, wenn ein Mitarbeiter oder ein Mitglied seiner Familie in Folge der Position, die der Mitarbeiter im Unternehmen hat, ungerechtfertigte persönliche Vorteile oder Vergünstigungen erhält.
Bei geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen von Mitarbeitern müssen die Interessen des Unternehmens an erster Stelle stehen. Verwandtschaftsbeziehungen eines Mitarbeiters oder seiner Familienmitglieder mit aktuellen oder künftigen Lieferanten, Kunden, Wettbewerbern oder anderen Personen, mit denen das Unternehmen Geschäfte tätigt, dürfen keine Auswirkungen auf die unabhängige und gesunde Urteilsfähigkeit des betreffenden Mitarbeiters haben. Mitarbeiter sollten außerhalb des Unternehmens weder direkt noch indirekt Interessen verfolgen, die tatsächlich oder anscheinend mit den Interessen des Unternehmens in Konflikt stehen, es sei denn, der betreffende Mitarbeiter hat das Unternehmen informiert und dieses hat zugestimmt. Falls ein Direktor oder ein Vorsitzender der Geschäftsführung (CEO - Chief Executive Officer) davon betroffen ist, sollte der/die Betreffende dies dem Prüfungsausschuss (Audit Committee) des Aufsichtsrats (Board of Directors) mitteilen. Andere Mitarbeiter sollten solche Sachverhalte dem Corporate Responsibility Committee gegenüber offenlegen.
KREDITE UND BÜRGSCHAFTEN
Direktoren, leitende Angestellte und andere Mitarbeiter dürfen weder Kredite noch Bürgschaften des Unternehmens für sich selbst oder ihre Familienmitglieder in Anspruch nehmen oder beantragen, und sie dürfen das auch nicht versuchen. Darüber hinaus ist es Mitarbeitern untersagt, Kredite oder Bürgschaften (mit Ausnahme von Banken) für sich selbst oder ihre Familienmitglieder zu beantragen, anzunehmen oder selbiges zu versuchen, wenn diese von Einzelpersonen, Organisationen oder Wirtschaftseinheiten stammen, die mit dem Unternehmen Geschäfte tätigen (oder das anstreben). Mitarbeiter müssen ihren Vorgesetzten sofort über Angebote der oben genannten Art informieren, auch dann, wenn sie solche Angebote abgelehnt haben.
BESITZ AN ANDEREN FIRMEN
Mitarbeiter dürfen weder direkt noch indirekt erhebliche finanzielle Beteiligungen an Wirtschaftseinheiten haben, die in geschäftlicher Beziehung mit dem Unternehmen stehen, dieses anstreben oder die in Konkurrenz zu ihm stehen, es sei denn, das Corporate Responsibility Committee hat zuvor ausdrücklich die schriftliche Erlaubnis dazu gegeben. Von "einer erheblichen finanziellen Beteiligung" (a significant financial interest) wird im Allgemeinen dann ausgegangen, wenn ein Mitarbeiter und/oder ein Familienmitglied mehr als 1 % des ausgegebenen Firmenkapitals einer Wirtschaftseinheit besitzt oder wenn dieser Besitz über 5 % der gesamten Vermögenswerte des Mitarbeiters und/oder seiner Familienangehörigen ausmacht.
GELEGENHEITEN IM UNTERNEHMEN
Mitarbeitern ist es untersagt, selbst von Gelegenheiten zu profitieren, die sich ihnen durch die Nutzung von Eigentum oder Informationen des Unternehmens oder auf Grund ihrer Position im Unternehmen erschließen. Auch dürfen sie das Eigentum oder Informationen des Unternehmens oder ihre Position nicht zum persönlichen Vorteil verwenden. Darüber hinaus sollten Mitarbeiter nicht im Wettbewerb mit dem Unternehmen stehen, es sei denn, diese Konkurrenz ist dem Corporate Responsibility Committee gegenüber offengelegt und dieses hat dazu seine Einwilligung gegeben.
EXTERNE BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE, ZUGEHÖRIGKEITEN UND AKTIVITÄTEN
Jeder Mitarbeiter verpflichtet sich, die sich aus dem Beschäftigungsverhältnis ergebenden Pflichten primär gegenüber dem Unternehmen wahrzunehmen. Alle anderen externen Aktivitäten wie ein Zweit-Job oder eine freiberufliche Tätigkeit müssen von den beruflichen Tätigkeiten im Rahmen des Unternehmens getrennt bleiben. Mitarbeiter dürfen bei ihren Aktivitäten außerhalb des Unternehmens keinen Gebrauch von den Kunden des Unternehmens, dessen Lieferanten, Zeit, Name, Einfluss, Vermögenswerte, Einrichtungen, Materialien oder von Diensten anderer Mitarbeiter des Unternehmens machen, es sei denn, es liegt die ausdrückliche Genehmigung des Unternehmens dazu vor. Das gilt auch für Aktivitäten von Mitarbeitern in Verbindung mit gemeinnützigen Organisationen oder ehrenamtlichen Arbeiten.
GESCHENKE, GRATIFIKATIONEN UND BEWIRTUNGEN
Mitarbeitern und ihren Familienmitgliedern ist es untersagt, Geschenke, Gratifikationen oder Bewirtungen von Personen, Firmen oder Körperschaften entgegen zu nehmen, mit denen das Unternehmen Geschäfte tätigt oder tätigen könnte, es sei denn, solche Zuwendungen entsprechen in Umfang und Wert allgemein ethisch akzeptierten Geschäftspraktiken. Es gehört auch zu den Unternehmensrichtlinien, Personen, Firmen oder Körperschaften, mit denen das Unternehmen Geschäfte tätigt oder tätigen könnte, keine Geschenke, Gratifikationen oder Bewirtungen zu offerieren, es sei denn, solche Zuwendungen entsprechen in Umfang und Wert allgemein ethisch akzeptierten Geschäftspraktiken.
Es gibt Fälle, bei denen die Zurückweisung eines wertvollen Geschenks der Person gegenüber, die das Geschenk anbietet, eine Beleidigung bedeuten könnte. Das gilt insbesondere dann, wenn Mitarbeiter Gast in einem anderen Land sind und das Geschenk im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung überreicht wird. In solchen Fällen darf der Mitarbeiter, dem das Geschenk überreicht worden ist, dieses im Namen des Unternehmens annehmen, muss seinem Vorgesetzten davon Mitteilung machen und das Geschenk dem Unternehmen übergeben
Das Unternehmen kann als gesellschaftlich verantwortungsbewusst handelnde juristische Person Geld oder Wertsachen spenden, auch im Rahmen der von seinen Kunden durchgeführten Spendenaktionen. Damit der Spendencharakter gewährleistet bleibt, darf die Spende nicht im Zusammenhang mit Käufen von Kunden oder Kaufzusagen stehen.
BEZIEHUNGEN MIT LIEFERANTEN ODER ANBIETERN VON DIENSTLEISTUNGEN
Das Unternehmen unterstützt gute Beziehungen zu Lieferanten. Jedoch dürfen Mitarbeiter weder direkt noch indirekt persönlich profitieren, wenn sie für das Unternehmen oder vom Unternehmen Güter kaufen oder Dienstleistungen beziehen. Mitarbeiter, die für Einkäufe zuständig sind oder die Kontakt mit Lieferanten und Anbietern von Dienstleistungen haben, dürfen diesen Umstand nicht zum persönlichen Vorteil ausnutzen. Ein Mitarbeiter darf weder direkt noch indirekt Bargeld oder Wertgegenstände von einem Lieferanten annehmen.
Insiderhandel
Insiderhandel ist illegal und widerspricht ethischen Prinzipien. Die bundesstaatlichen und Bundesgesetze der USA sowie die Unternehmensrichtlinien verbieten es, auf Grund der Kenntnisvon wesentlichen Informationen, die nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind, Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Wenn Mitarbeiter, egal auf welcher Unternehmensebene, im Besitz von Informationen über das Unternehmen oder andere Firmen sind, von denen die Öffentlichkeit keine Kenntnis hat, dürfen sie weder direkt noch indirekt die Kenntnis dieser öffentlich nicht bekannten Informationen nutzen, Wertpapiere des Unternehmens oder dieser anderen Firmen zu kaufen oder zu verkaufen. Mitarbeiter, denen es verboten ist, Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen, weil sie Kenntnis von wesentlichen Informationen besitzen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, dürfen keine andere Personen beauftragen, solche Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Nicht öffentliche, wesentliche Informationen dürfen keiner Person außerhalb des Unternehmens gegenüber offen gelegt werden (das schließt Verwandte, Freunde oder Geschäftspartner mit ein, unabhängig von der Absicht, in der eine solche Offenlegung geschieht), bis dazu autorisierte Verantwortliche des Unternehmens offiziell diese Informationen für die Öffentlichkeit frei gegeben haben. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an die Rechtsabteilung.
Bei "Wesentlichen Informationen" handelt es sich um Informationen, die für einen mit Überlegung agierenden Investor bei seiner Entscheidung, ein Wertpapier zu kaufen, zu verkaufen oder zu halten, wichtig wären. Zu solchen Informationen zählen zum Beispiel Informationen über Akquisitionen und Veräußerungen, über Wechsel im gehobenen Management, über langfristige Verträge, über die Kündigung von Materiallieferverträgen, über neue Produkte oder Verfahren, Ertragszahlen oder Trends sowie wichtige Informationen über Rechtsstreitigkeiten. Bei Fragen über den Charakter und die Relevanz bestimmter Informationen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung.
Kartellrecht und unlauterer Wettbewerb
KARTELLRECHT
Es entspricht den Unternehmensrichtlinien, die kartellrechtlichen Bestimmungen, die sich auf unsere nationalen und weltweiten Unternehmungen beziehen, vollständig zu erfüllen. Die Bestimmungen des Wettbewerbs- und des Kartellrechts sind insgesamt sehr komplex und von Land zu Land unterschiedlich. Die nachfolgend skizzierten allgemeinen Prinzipien sollen dazu dienen, Mitarbeitern zu helfen, Situationen zu erkennen, die möglicherweise den Wettbewerbsbestimmungen und dem Kartellrecht nicht entsprechen, so dass die Mitarbeiter in solchen Fällen die Rechtsabteilung konsultieren können.
Allgemein gilt, dass das Unternehmen keine Absprachen mit einem Konkurrenten zu folgenden Punkten treffen darf:
- zu Preisen, die das Unternehmen und der Konkurrent von einem Kunden oder Kunden allgemein verlangen, sowie zu anderen Konditionen (z. B. Kredit) oder weiteren Verkaufskonditionen;
- zur Marktaufteilung, zu Produktlinien, Kunden oder Territorien (z. B. wer in bestimmten Gebieten oder an welche Kunden verkaufen darf);
- oder zu der Absicht, einen bestimmten Anbieter oder Kunden zu boykottieren.
Mitarbeiter sollten nicht an Gesprächen oder Meetings mit Konkurrenten teilnehmen, in denen es um die oben genannten Themen geht, und sollten sich an die Personalabteilung oder die Rechtsabteilung wenden, wenn sie dazu aufgefordert werden. Die Unternehmensrichtlinien schreiben vor, dass alle Lieferanten und Kunden fair zu behandeln sind und dass es keine Diskriminierungen geben darf.
UNLAUTERER WETTBEWERB
Die bundesstaatlichen und Bundesgesetze der USA verbieten unfaire Methoden des Wettbewerbs sowie unredliche oder täuschende Handlungen und Praktiken. Diese Gesetze sollen genauso wie das Kartellrecht Konkurrenten und Kunden schützen. Da es unmöglich ist, alle möglichen Verstöße gegen geltendes Recht konkret aufzulisten, seien nur einige Beispiele genannt:
- Schmiergeldzahlungen oder Bestechungen mit dem Ziel, geschäftliche Verträge oder deren Nichteinhaltung durch andere herbeizuführen;
- Beschaffung von Betriebsgeheimnissen eines Konkurrenten durch Schmiergeldzahlung oder Diebstahl;
- unzutreffende, täuschende oder verunglimpfende Behauptungen oder Vergleiche mit Konkurrenten oder deren Produkten oder
- Behauptungen zu Eigenschaften der eigenen Produkte, für die es keine akzeptablen Gründe gibt.
Alle öffentlichen Verlautbarungen im Namen des Unternehmens einschließlich solcher in Verbindung mit Werbung, Werbematerial, Verkaufsvertretungen, Zusicherungen und Garantien sollten immer der Wahrheit entsprechen sowie auf Grundlage von Fakten nachvollziehbar und nicht irreführend sein.
Internationale Geschäfte tätigen
ALLGEMEIN
Das Unternehmen muss sich nach den auf dem globalen Markt üblichen Geschäftsgepflogenheiten und Marktpraktiken richten, zugleich müssen alle Mitarbeiter weltweit die geltenden Gesetze der USA und die dort geltenden Vorschriften und Standards einhalten. Die Mitarbeiter in unseren international tätigen Unternehmungen müssen sich auch nach den Gesetzen, kulturellen Gepflogenheiten und Sitten der Länder richten, in denen das Unternehmen tätig ist.
DAS FOREIGN CORRUPT PRACTICES ACT DER USA
Das Unternehmen, dessen Mitarbeiter sowie Vertreter müssen das Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) der USA befolgen. Beim FCPA geht es um das Verhalten und Gebaren außerhalb der geografischen Grenzen der USA. Es bezieht sich auf Inlands-Filialen und ausländische Tochtergesellschaften des Unternehmens und gilt sowohl für Personen, die die Staatsbürgerschaft der USA haben, als auch für die, die nicht Bürger der USA sind. Nach diesem Gesetz gilt Folgendes:
- Dem Unternehmen und seinen Anteilseignern, Direktoren, Vertretern, leitenden Angestellten und Mitarbeitern ist es untersagt, Geld oder Wertsachen direkt oder indirekt an Regierungsvertreter anderer Staaten als der USA, an politische Parteien oder anKandidaten für eine politisches Amt außerhalb der USA zu übergeben oder die Übergabe zu veranlassen, um einen Geschäftsabschluss zu erreichen oder zu behalten oder um auf Entscheidungen solcher Politiker oder offiziellen Regierungsvertreter Einfluss zu nehmen.
- Alle Geschäftsbücher, Unterlagen und Konten der Inlands- und Auslandsvertretungen des Unternehmens müssen präzise und ordnungsgemäß Aufschluss über die geschäftlichen Transaktionen und die jeweilige Disposition aller Vermögenswerte des Unternehmens geben.
- Es muss ein System zur Steuerung und Kontrolle interner Abrechnungen bestehen und gepflegt werden, mit dem auf allen Unternehmensebenen die Leistungsabrechnungen und das Berichtswesen kontrolliert werden können
- Bestimmte Zahlungen und Geschenke an Mitarbeiter außerhalb der USA, deren Pflichten im Wesentlichen darin liegen, Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen oder Schreibarbeiten zu erledigen, können zugelassen werden. Es ist of schwierig zu entscheiden, ob und wie weit solche Zahlungen an einem bestimmten Ort unter den dort geltenden Gesetzen legal sind. Bevor Sie solche Zahlungen tätigen oder beauftragen, müssen Sie die Personalabteilung konsultieren.
GESETZE ZUR EIN- UND AUSFUHRKONTROLLE
Alle Mitarbeiter und Vertreter des Unternehmens und seiner Filialen müssen sich nach den Gesetzen zur Ein- und Ausfuhrkontrolle der USA oder des jeweils betreffenden anderen Landes richten, in dem das Unternehmen Geschäfte tätigt. Gesetze zur Ausfuhrkontrolle können Beschränkungen hinsichtlich der Länder, Personen und Gütern beinhalten, mit denen das Unternehmen Handel treiben darf, und es kann erforderlich sein, bei verantwortlichen Behörden vor der Auslieferung zunächst Lizenzen zu erwerben. Ausfuhren können auch aufgrund der Klassifizierung der betreffenden Güter oder aufgrund der Klassifizierung der Endbenutzer oder des Verwendungszwecks der betroffenen Güter der Aufsicht und Beschränkung unterliegen. Versand solcher Güter an sonst zulässige Empfänger ist verboten, wenn bekannt ist oder bekannt sein sollte, dass solche Empfänger beabsichtigen, diese Güter des Unternehmens in nicht zugelassene Empfängerländer oder an nicht zugelassene Endbenutzer oder für nicht zugelassene Verwendungszwecke zu re-exportieren. Gesetze zur Einfuhrkontrolle beinhalten Pflichten zur Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentationspflichten und können Verbote oder Beschränkungen der Einfuhr aus bestimmten Ländern enthalten. Alle Informationen, die über importierte oder exportierte Güter an Behörden gegeben werden, müssen genau und zutreffend sein. Mitarbeiter, die mit Einfuhr und Ausfuhr zu tun haben, müssen die geltende Rechtslage sowie die Verordnungen kennen und sich daran halten. Für weitere Informationen und Konsultationen sollten sie sich an die Rechtsabteilung wenden.
INTERNATIONALE BOYKOTTMASSNAHMEN
Die Antiboykott-Gesetze der USA verbieten es, dass das Unternehmen sich bei Wahrnehmung seiner Geschäftsaktivitäten und seiner ausländischen Interessen an Boykottmaßnahmen gegen Produkte oder Dienstleitungen beteiligt, wenn diese Boykottmaßnahmen von den USA nicht sanktioniert sind. Auch wenn die Gesetze zu diesem Thema sehr komplex sind, so kann man allgemein sagen, dass sie es dem Unternehmen verbieten, sich an Boykottmaßnahmen zu beteiligen, die von einem ausländischen Staat erlassen wurden und denen sich die USA nicht angeschlossen haben. Es könnte vorkommen, dass es in Verträgen, Kaufaufträgen oder Warenbegleitpapieren Formulierungen gibt, die den Antiboykott-Gesetzen widersprechen, und dass das Unternehmen oder Mitarbeiter aufgefordert werden, solche Dokumente zu unterzeichnen. Mitarbeiter sollten darauf achten, ob solche Formulierungen vorhanden sind. Jedes Ansinnen (durch solche vertraglichen Formulierungen oder auf anderem Wege), als Unternehmen einen unsanktionierten Boykott zu unterstützen, muss der Regierung der USA gemeldet werden, und es sollte deshalb sofort der Rechtsabteilung oder der Personalabteilung mitgeteilt werden.
Berufliche Chancengleichheit
Das Unternehmen setzt sich für Chancengleichheit in allen Aspekten der Beschäftigung ein und legt Wert darauf, dass es im Arbeitsumfeld keine ungesetzliche Diskriminierung, Belästigung oder Schikanierung, welcher Art auch immer, gibt. Jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, dass er die Unternehmensrichtlinien in der Weise versteht und umsetzt, dass das Prinzip der Chancengleichheit Bestand hat und ungesetzliche Schikanierungen ausgeschlossen sind. Kopien mit dem Wortlaut der entsprechenden Richtlinien sind in der Personalabteilung des Unternehmens erhältlich.
Umweltschutz und Arbeitsschutz
Das Unternehmen verpflichtet sich, die entsprechenden Gesetze einzuhalten und sich verantwortlich und wirkungsvoll für den Umwelt- und Arbeitsschutz einzusetzen. Jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, dass er die Unternehmensrichtlinien zum Umweltschutz und zum Arbeitsschutz versteht und umsetzt. Kopien mit dem Wortlaut der entsprechenden Richtlinien sind in der Abteilung für Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz des Unternehmens erhältlich.
Einhaltung des Verhaltenskodex
DEN VERHALTENSKODEX VERSTEHEN
Jeder Mitarbeiter muss den Verhaltenskodex aufmerksam durcharbeiten und verstehen. Bei Unsicherheiten über die ethische Bewertung von Situationen oder darüber, ob eine bestimmte Handlungsweise mit dem Verhaltenskodex vereinbar ist, müssen die betreffenden Mitarbeiter sich an ihre Vorgesetzten, an die Verantwortlichen in der Personalabteilung oder an andere Mitarbeiter des Unternehmens mit entsprechendem Zuständigkeitsbereich wenden und ihnen dazu alle für sie wichtigen Fragen stellen, die ihnen am Herzen liegen, bis sie genau verstanden haben, was das Unternehmen von ihnen erwartet.
VERSTÖßE GEGEN DEN VERHALTENSKODEX
Mitarbeiter, die gegen den Verhaltenskodex verstoßen, auch Vorgesetzte, die es unterlassen, Verstöße zu melden, können disziplinarisch zur Rechenschaft gezogen werden, was auch bedeuten kann, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Mitarbeiter müssen beispielsweise mit Disziplinarmaßnahmen rechnen, wenn sie:
- Handlungen begehen, die gegen den Verhaltenskodex verstoßen;
- andere dazu anhalten, gegen den Verhaltenskodex zu verstoßen;
- es unterlassen, sofort einen bekannten oder vermuteten Verstoß gegen den Verhaltenskodex zu thematisieren;
- es unterlassen, bei Untersuchungen zu möglichen Verstößen gegen den Verhaltenskodex zu kooperieren;
- Vergeltungsmaßnahmen gegen einen anderen Mitarbeiter ergreifen, weil dieser einen möglichen Verstoß gegen den Verhaltenskodex gemeldet hat
VERSTÖßE GEGEN DEN VERHALTENSKODEX MELDEN; DISKRETION
Für das Melden von Verhaltenskodex-Verstößen oder zur Unterstützung in Fällen, bei denen es um mögliche Verstöße geht, sind im Unternehmen folgende Verfahren implementiert: Wenn Sie glauben, Sie selbst haben möglicherweise gegen den Verhaltenskodex verstoßen, oder wenn Sie mit gutem Grund davon ausgehen können oder sogar den Beweis haben, dass ein anderer Mitarbeiter einen solchen Verstoß begangen hat, sollten Sie das sofort Ihrem Vorgesetztem oder einem Verantwortlichen in der Personalabteilung des Unternehmens melden. Vorgesetzte, die eine derartige Meldung von einem Mitarbeiter erhalten haben, sollten sofort die Personalabteilung unterrichten.
Sie können auch die kostenlose Hotline benutzen, die das Unternehmen von einem externen Unternehmen hat einrichten lassen und die von diesem Unternehmen betrieben wird, um auf diesem Wege über vermutete Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder gegen geltendes Recht oder Richtlinien zu berichten. Informationen zu dieser Hotline und zur Benutzung der Hotline finden Sie im Anhang dieses Verhaltenskodex in der jeweils aktuellen Fassung.
Zusätzlich hat das Unternehmen ein Kernteam bestehend aus Vorstandsmitgliedern und anderen Verantwortlichen des Unternehmens zusammengestellt, die zusammen das Corporate Responsibility Committee bilden. Die Verantwortlichen dieses Gremiums bieten eine andere Anlaufstelle für Sie, mögliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex zu melden oder zu diskutieren. In einem Anhang des Verhaltenskodex sind jeweils die aktuellen Mitglieder des Corporate Responsibility Committee und deren Kontaktdaten aufgeführt.
In diesem Verhaltenskodex haben wir dort, wo es sich anbietet, für bestimmte Problembereiche entsprechende Kontaktmöglichkeiten angegeben. Wenn nicht ersichtlich ist, an wen Sie sich bei einer bestimmten Angelegenheit am besten wenden sollten, folgen Sie bitte den oben angegebenen Hinweisen, um Probleme zu melden oder Fragen zu stellen, die Sie vielleicht haben.
Alle Meldungen und Anfragen werden, so weit wie unter den jeweils gegebenen Umständen möglich, vertraulich behandelt. Mitarbeiter haben auch die Wahl, anonym zu bleiben, obwohl das in manchen Situationen die Nachverfolgung des Falles und die Aufklärung erschweren kann. Wie oben erwähnt muss kein Mitarbeiter Vergeltungs- oder Bestrafungsmaßnahmen befürchten, wenn er in gutem Glauben meldet, dass vermutlich ein anderer Mitarbeiter gegen die in diesem Verhaltenskodex aufgestellten ethischen Grundsätze oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen habe, oder wenn er das Unternehmen über diesbezüglich fragliche Situationen informiert.
VERZICHTSERKLÄRUNGEN / MODIFIKATIONEN
In bestimmten außerordentlichen Situationen kann das Unternehmen darauf verzichten, gegenüber Mitarbeitern, leitenden Angestellten oder Direktoren den Verhaltenskodex durchzusetzen oder ihn anzuwenden. Bei leitenden Angestellten und Direktoren bedarf solch ein Verzicht der ausdrücklichen Zustimmung durch den Prüfungsausschuss (Audit Committee) des Aufsichtsrats (Board of Directors). Bei allen anderen Mitarbeitern bedarf solch ein Verzicht der ausdrücklichen Zustimmung durch das Corporate Responsibility Committee.
Kontaktinformationen:
Anhage A
Anhage B
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